Wir sind ein anerkannter Vertragspartner der Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialhilfeträger und anderer Kostenträger.
Die Kosten für bestimmte Leistungen trägt z. B.
- Krankenkasse
Für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, wenn eine Verordnung Ihres Arztes rechtzeitig vorliegt und diese von Ihrer Krankenkasse geprüft und genehmigt wurde. - Pflegekasse
Für Pflegeleistungen und hauswirtschaftliche Leistungen bis zu einer gewissen Summe (entsprechend des Pflegegrades, siehe unten) und für Pflegekurse und individuelle Schulungen zu Hause. - Sozialamt
Wenn die ersten beiden Möglichkeiten nicht zutreffen oder bereits ausgeschöpft sind und Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Pflegegrade | Geldleistung ambulant |
Sachleistung ambulant |
Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) |
Pflegegrad 1 | ------ | ------ | 125 € |
Pflegegrad 2 | 316 € | 689 € | 125 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 1.298 € | 125 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 1.612 € | 125 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 1.995 € | 125 € |